Klimaportal der Lokalen Agenda 21 im Raum Harburg

Sitemap Kontakt Impressum/Datenschutz
Startseite » Aktuelles » Verbot für Antifouling-Anstriche mit Cybutryn
02.02.2017

Verbot für Antifouling-Anstriche mit Cybutryn

Seit 1. Februar 2017 ist das EU-weite Verbot für das Umwelt-Gift Cybutryn in Kraft. Dieser Biozid-Wirkstoff mit dem Handelsnamen Irgarol® oder s-triazin  verhindert den durch Fotosynthese entstehenden Algen- und Plfanzenbewuchs an Schiffsrümpfen und Sportbooten. Jetzt darf er weder vermarktet noch verwendet werden. Schiffs-/Bootswerften und -Eigner*innen müssen jetzt vorrätige Restmengen fachgerecht entsorgen. Auch dürfen bis 1. März d. J. nur noch mit Cybutryn beschichtete Boote verkauft werden.

Der Haken: Wer ein mit Cybutryn behandeltes Boot besitzt, darf weiterhin europäische Gewässer befahren. Und das bringt nach wie vor Umweltschäden mit sich.

„Wir erwarten für die nächsten Jahre erhebliche Cybutryn-Belastungen der Meeresumwelt und der Binnengewässer. Für den Umweltschutz ist das Verbot somit erst ein Teilerfolg. Es wäre wünschenswert, wenn betroffene Bootsbesitzer sich schnell entscheiden würden, umzurüsten und zumindest in Süßwasserrevieren gänzlich auf biozidhaltige Antifoulinganstriche zu verzichten“, so die Biozidexpertin Susanne Smolka vom Pstizid-Aktions-Netzwerk PAN-Germany.

Zusätzlich schlägt PAN Germany die Einführung eines Antifouling-Passes für jedes Boot, damit Käufer*innen gebrauchter Boote und Kontrollstellen besser informiert sind. Auf www.pan-germany.org finden Bootseigner*innen Informationen über biozidfreie Alternativen die besonders im Süsswasser wirksam dem Plfanzenbewuchs entgegen wirken. 

Infos zu biozidfreien Antifouling-Anstrichen finden Sie hier:
www.pan-germany.org/deu/projekte/biozidrisiken_mindern/antifoulings.html.

Weitere Infos des Umweltbundesamtes zu Biozid-Einträgen:
www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien-in-der-umwelt/biozide-in-der-umwelt.

Chris Baudy

Seite drucken