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18.03.2013

Osterfeuer in Harburg

Auch in diesem Jahr werden in Hamburg die Osterfeuer nach alter Tradition gezündet, um so das Ende des Winters zu feiern. Leider bietet dies für manche auch eine zu willkommene Gelegenheit, Haus- und belastete Holzabfälle mit der Verbrennung zu entsorgen. Dies ist verboten, wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt bzw. in schweren Fällen auch strafrechtlich verfolgt.

Das Bezirksamt Harburg informiert in Abstimmung mit der Feuerwehr Hamburg und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt über die Rahmenbedingungen zur Veranstaltung von Osterfeuern im Bezirk Harburg:
 

  • Das Bezirksamt Harburg genehmigt aus Sicherheitsgründen grundsätzlich keine Osterfeuer auf öffentlichen Flächen und sind daher nur auf privaten Flächen im Bezirk möglich.
  •   Eine Anmelde- und  Genehmigungspflicht auf privaten Flächen beim Bezirksamt oder der Feuerwehr Hamburg besteht nicht. Allerdings ist die vorherige Genehmigung des Grundeigentümers erforderlich.
  • Zusätzlich wird empfohlen, sich über die Feuerwehr Hamburg über die erforderliche Einhaltung von Rettungswegen sowie Maßnahmen zum Brand- und Immissionsschutz zu informieren.


Um ein möglichst sicheres Osterfeuer zu gewährleisten, sind folgende Vorgaben unbedingt zu beachten:

  • Es ist nicht erlaubt behandeltes Holz, Kunststoffe, Farbreste, Altöl und Lösungsmittel, Gummireifen oder Dachpappe zu verbrennen. Diese setzen bei Verbrennung hochgiftige und gesundheitsschädliche Gase frei. Auch das Anfackeln von Benzin ist verboten.
  • Wer ein Osterfeuer entzündet, hat dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für die Nachbarschaft nicht entstehen. Rauch, Ruß und Flugasche sind zu vermeiden, soweit möglich. Die Nachtruhe ist unbedingt zu beachten.
  • Als Brennmaterial dürfen nur unbehandeltes Holz, Reisig, Zweige und Äste verwendet werden. Hierbei darf es sich allerdings nicht um frisch geschnittenes Holz handeln, da nach dem Bundesnaturschutzgesetz im Zeitraum zwischen dem 1. März bis 30. Oktober eines Jahres Hecken, Knicks, Bäume, Büsche und Röhricht nicht beschnitten werden dürfen.
  • Aus Sicherheitsgründen sollte der Holzstapel erst am selben Tag vor dem Osterfeuer und am besten auf einem sandigen Platz oder auf versiegeltem Boden aufgeschichtet werden. Die Höhe des gestapelten Holzes sollte fünf Meter, und einen Durchmesser von acht Meter nicht überschreiten.
  • Die für das Osterfeuer vorbereiteten Reisighaufen sollten kurz vor dem Abbrennen am Ostersamstag auf jeden Fall mit Knüppeln und Stangen abgeklopft bzw. auf vorhandene Tiere untersucht werden. Reisighaufen sind ein beliebter Schlupfort für viele Tierarten wie Käfer, Molche, Kröten, Igel und Wiesel, aber auch Amseln, Rotkehlchen und Zaunkönig.
  •  Der Abstand der Feuer zu Gebäuden soll mindestens 100 m betragen, bei Stroh- und Reetdachhäusern müssen es mindestens 200 m sein.
  •  Zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien ist ebenfalls aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens 200 Metern einzuhalten. Zusätzlich müssen die Zufahrtswege für Feuerwehr- und  Rettungseinsatzwagen stets freigehalten werden und dürfen keinesfalls durch parkende Fahrzeuge, Partyzelte usw. versperrt werden.
  • Für die Sicherheit sind eigene Löschgeräte in ausreichender Anzahl bereitzuhalten.

 
Bei Fragen zum Umwelt- und Immissionsschutzes sowie zur Verwendung von Brennmaterial gibt gern Auskunft:

Bezirksamt Harburg / Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
- Technischer Umweltschutz, Immissionsschutz -
Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hambur
E-Mail : Technischer-Umweltschutz@harburg.hamburg.de

Weitere Infos:
allgemeine Infos und Merkblatt-Download: www.hamburg.de/ostern/nofl/2854414/osterfeuer.html
Osterfeuer in Hamburg: www.hamburg.de/ostern/1203972/osterfeuer.html

Kontakt:
Petra Schulz; Pressesprecherin
Bezirksamt Harburg

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